Hochbau
TÄTIGKEITSMERKMALE
HochbauerInnen errichten Gebäude im Hochbau, also Bauwerke, die sich großteils über der Erdoberfläche befinden. Zum Hochbau gehören z.B. Wohnhäuser, Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser, Einkaufszentren, Industriehallen usw. (Der Tiefbau dagegen umfasst Gebäude, die vorwiegend an oder unter der Erdoberfläche liegen, also z.B. Straßen, Tunnels, Kanäle, Schienenanlagen, Brücken usw. – siehe TiefbauerIn (Lehre)). HochbauerInnen arbeiten mit verschiedensten Baumaterialien wie Beton (Gemisch aus Schotter, Zement und Wasser), Mörtel (Gemisch aus Sand und Wasser sowie Kalk, Gips oder Zement), Ziegeln, Betonsteinen, Fertigteilen und Fertigwänden aus Beton und anderen Materialien (z.B. Gipskarton), Holz, Metall (z.B. Betonstahl), Kunststoffen, Dämmstoffen usw.; sie verwenden eine Reihe von Baumaschinen (z.B. Mischmaschinen zum Anrühren von Beton oder Mörtel, Mörtelpumpen, Kräne, Bagger, Bauaufzüge, hydraulische Arbeitsbühnen) und Bauwerkzeugen (Maurerhammer, Maurerkelle, Reibebrett, Maurerpfanne, Wasserwaage, Senklot, Mörteltrog). Zu den Aufgaben der HochbauerInnen gehören neben der Errichtung von Mauerwerk auch Umbauarbeiten sowie Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an alten Gebäuden.
Bei der Errichtung eines Bauwerkes sind neben den HochbauerInnen auch zahlreiche FacharbeiterInnen anderer Bauberufe beschäftigt (z.B. BetonbauerInnen, Zimmerer/Zimmerinnen, DachdeckerInnen, MalerInnen und BeschichtungstechnikerInnen), ebenso wie zahlreiche angelernte ArbeiterInnen und HilfsarbeiterInnen.
HochbauerInnen beginnen ihre Arbeit, indem sie sich die technischen Unterlagen (Bauzeichnungen, Plänen, Skizzen) genau ansehen, dann auf der Baustelle das Gelände vermessen und die Maße aus den Bauplänen auf den Bauplatz übertragen, wobei sie z.B. sogenannte Schnurgerüste herstellen (Holz- oder Metallböcke, an denen die Schnüre zur Positionierung der Gebäude-Außenkanten befestigt werden). Sie dokumentieren die Vermessungsergebnisse und führen Berechnungen zum Materialbedarf durch. Weiters überwachen sie die Herstellung bzw. das Ausbaggern der Baugruben, wobei sie vor allem für die Einsturzsicherung durch Stützwände und Pölzungen (Abstützungen) sorgen.
In der Baugrube wird zunächst das Fundament des Gebäudes aus Stahlbeton angelegt. Wenn der Beton ausgehärtet ist, errichten die HochbauerInnen die Kellermauern aus Beton oder Betonschalsteinen. An den Außenflächen der Kellermauern tragen sie Schutzanstriche und Isoliermaterial zur Feuchtigkeitsisolierung auf. Dann bereiten sie die Herstellung der Kellerdecke vor, indem sie zunächst die für Deckenkonstruktionen vorgesehen Fertigteile (Deckenträger und Deckensteine) verlegen und darunter eine Pölzung der Deckenkonstruktion gegen den Kellerboden aufstellen (Pölzung = Abstützung mit Holz- oder Metallpfosten). Dann verlegen sie auf der Deckenkonstruktion die sogenannten Bewehrungen (Bewehrungen sind Stahleinlagen im Beton, die die Zugfestigkeit der Decke erhöhen) und gießen schließlich eine Betonschicht darüber. Nachdem die Decke ausgehärtet ist, errichten die HochbauerInnen die Geschossmauern (tragende Wände) aus Ziegeln oder aus Fertigteil-Wänden. Neben den tragenden Wänden errichten sie auch die nichttragenden Zwischenwände, die sie ebenfalls mauern oder montieren.
Beim Aufstellen der Ziegel- und Betonmauern arbeiten die HochbauerInnen nach Bauplänen und Anweisungen von PolierInnen (LeiterInnen einer Baustelle). Sie richten die Mauersteine mit Schnur, Lot und Wasserwaage aus und verbinden sie mit einer Mörtelschicht (Mörtel ist ein Gemisch aus Sand, Wasser, Zement oder Kalk, das nach einer bestimmten Trockenzeit aushärtet und dadurch das Mauerwerk bindet). Bei der Errichtung von Mauern, Decken und Fundamenten richten sich die HochbauerInnen exakt nach den Planunterlagen, in denen alle Aussparungen für Türen und Fenster sowie Schlitze und Durchbrüche für Gas-, Wasser- und Stromleitungen angegeben sind. Die fertigen Wände und Decken werden mit Putzmörtel verputzt. Die Innen- und Außenputzarbeiten werden sowohl maschinell als auch händisch durchgeführt: Beim maschinellen Verputzen wird der Mörtel zunächst mit Verputzmaschinen (Mörtelspritzen) aufgespritzt und dann händisch mit einer Abziehlatte und einem Reibebrett geglättet; beim händischen Verputzen wird der Mörtel mit der Maurerkelle aufgetragen bzw. an die Wand geworfen („Anwerfen“) und dann ebenfalls mit Abziehlatte und Reibebrett verteilt und geglättet.
Zu den Aufgaben der HochbauerInnen gehören auch Ausbauarbeiten wie z.B. das Verlegen von Estrichunterböden für den späteren Fußboden, das Einsetzen der Fenster- und Türstöcke, das Errichten von Stiegen oder das Errichten von Rauchfängen, Abgasfängen und Lüftungen. Weiters betonieren sie auch Kanalschächte oder verlegen Kanalrohre.
Eine große Bedeutung im Bauwesen haben heute neben der Errichtung neuer Bauwerke vor allem auch Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zur Erhaltung und Erneuerung alter Bausubstanz. Daher müssen die HochbauerInnen auch gute Kenntnisse über traditionelle Techniken und Materialien besitzen: So werden z.B. Gewölbe und Gesimse heute kaum mehr hergestellt, gewinnen aber im Zuge der Althaussanierungen wieder an Bedeutung. Für Instandsetzungsarbeiten sind auch Fertigkeiten in speziellen Verputztechniken und Kenntnisse alter Putzarten wichtig.
In der Ausbildungsordnung dieses Lehrberufs ist folgendes BERUFSPROFIL festgelegt (Quelle: Hochbau-Ausbildungsordnung 2019):
1. Umsetzen von Planvorgaben (Lage, Höhe, Material) unter Einbeziehung moderner Vermessungstechnik in die Natur
2. Herstellen und Adaptieren von Bauteilen, Bauwerksteilen (z.B. Mauern, Wände) und Bauwerken aus Ziegel, Beton und Stahlbeton sowie weiteren Baustoffen
3. Einrichten und Absichern von Baustellen sowie Prüfen von Vorleistungen
4. Herstellen von Baugruben und Künetten sowie Durchführen aller damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten
5. Herstellen von Über- und Unterzügen, Estrichen, Rauchfängen, Abgasfängen, Lüftungen und Treppen
6. Aufstellen von Leichtbauwänden und Durchführen von Trockenbauarbeiten
7. Einbauen von Dämmstoffen für Wärme-, Schall- und Brandschutz
8. Herstellen von Fassaden inklusive Färbelung sowie Verputzen von Innen- und Außenflächen
9. Versetzen von Einbauteilen wie Fenster und Türen
10. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards